CreaPro GmbH
Benzstr. 5b
D-85551 Kirchheim
Telefon: +49 89 15906-201
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CreaPro GmbH - Allgemeine Verkaufsbedingungen


1. Geltung:
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden für alle Verträge Anwendung, die von der CreaPro GmbH abgeschlossen werden und bei denen diese auf Verkäuferseite Vertragspartner ist .
Alle unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse mit Kunden erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Unsere (Außendienst-) Mitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen bzw. Zusagen abzugeben, die von unseren AGB abweichen, vielmehr bedarf es hierzu von vertretungsberechtigten Mitarbeitern rechtswirksam unterzeichneter Individualvereinbarungen.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 Satz 1 BGB.
Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebote, Auskünfte und Beratung:
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebotstext nichts anderes ergibt. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als garantiert gelten.
Der Kunde wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm zugedachten Verwendungszweck zu überzeugen.

3. Preise:
Maßgebend für unseren Verkaufspreis ist unser jeweils bei Vertragsschluß gültige CreaPro-Listenpreis. Erfolgt die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen mehr als drei Monate nach dem Vertragsschluß und hat sich der Listenpreis bis dahin nach unten oder oben geändert, so gilt der neue Listenpreis als vereinbart. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Netto-Preises, sind beide Vertragsparteien ausschließlich zum Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil berechtigt.
Sämtliche Preise verstehen sich „ab Werk bzw. Lager Hallbergmoos“ zuzüglich aller Frachtkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Lieferung fällig und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Versand und Gefahrenübergang:
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko-, FOB- oder CIF-Geschäften, auf den Kunden über.
Die Kosten und Gefahren des Transportes einschließlich der Verladekosten und die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Ware unverzüglich nach ihrer Ablieferung auf offensichtliche Transportverluste, -mängel oder etwaige -beschädigungen zu überprüfen, Beanstandungen entsprechend den Bedingungen des Transporteurs in Gegenwart des Fahrers festzustellen, zu dokumentieren und uns am Tag des Empfangs der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Transportverluste, -mängel oder -beschädigungen sind uns spätestens innerhalb von drei Kalendertagen ab Ablieferung unserer Ware schriftlich anzuzeigen. Unterläßt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware hinsichtlich etwaiger Transportverluste, -mängel oder -beschädigungen als genehmigt. Der Kunde hat stets die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Transporteur wahrzunehmen.

5. Lieferung:
Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen nach deutschen Vorschriften ( z.B. DIN, VDE ).
Die von uns bezeichneten Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung und beginnen erst nach Klärung aller Ausführungsdetails, insbesondere durch den Kunden, frühestens jedoch mit Datum unserer Auftragsbestätigung und Leistung vereinbarter oder zu erbringender Akontozahlungen. Angegebene Tagesuhrzeiten für die Anlieferung sind stets unverbindlich. Wir tätigen keine Fixgeschäfte.
Soweit Liefertermine als verbindlich vereinbart wurden, gilt folgendes:
Bei Verzug des Kunden mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung verlängern sich alle Fristen/Termine um die Verzugsdauer zzgl. einer angemessenen Wiederanlauffrist.
Die Liefertermine verlängern sich bei höherer Gewalt, z.B. Streiks, Aussperrungen, Naturgewalten, nachträglicher Materialverknappung, Import- und Exportrestriktionen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns und/oder unseren Zulieferanten und/oder deren Unterlieferanten die Leistung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und die außerhalb unserer oder des Einflussbereiches unserer Zulieferanten, insbesondere der Mitsubishi Electric Europe, B.V. liegen, um den Zeitraum der Behinderung samt angemessener Wiederanlauffrist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.
Bei Nichteinhaltung der von uns als verbindlich bezeichneten Liefertermine ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat zu setzen. Wird die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder das unserer Vorlieferanten verlassen hat.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
Lehnt der Kunde die Annahme der Ware auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab (Annahmeverzug), so sind wir, unbeschadet weitergehender Ansprüche, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens 10 % der vereinbarten Netto-Gegenleistung als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns keinen oder einen geringeren Schaden nach. Wir sind stets berechtigt, auch Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

6. Zahlungen:
Alle Forderungen sind mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Skontogewährung bedarf unserer ausdrücklichen, vorherigen, schriftlichen Zustimmung. Skonto kann auch dann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde alle unsere weiteren fälligen Rechnungen bezahlt hat. Skontierfähig ist zudem in jedem Fall nur der Warenwert ohne Verpackungsmaterial und ohne Fracht/Entladung. Scheckzahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Schecks nehmen wir stets nur erfüllungshalber an. Zahlung durch Wechsel nehmen wir ebenfalls nur erfüllungshalber und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistung auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen aus diesem sowie anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Ist der Kunde uns gegenüber aus mehreren Schuldverhältnissen zur Zahlung verpflichtet und reicht eine von ihm geleistete Zahlung zur Tilgung sämtlicher Schulden nicht aus, so steht uns trotz einer etwaig anderslautenden Tilgungsbestimmung des Kunden - unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden das Bestimmungsrecht zu, welche der Schulden getilgt wird; wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

7. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen einschließlich solcher aus Kontokorrent mit dem Kunden vor; der Eigentumsvorbehalt bezieht sich insoweit auf den anerkannten Saldo und die Waren des Konzernunternehmens, das Vertragspartner des Kunden ist. Der Gefahrenübergang gemäß Ziffer 4 dieser AGB bleibt davon unberührt.
Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Von Sicherungsübereignungen gesamter Warenlager sind die von uns gelieferten Waren ausdrücklich auszuschließen. Bei Zwangsvollstreckungen und/oder Pfändungen hat der Kunde auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die erforderlichen Gegenmaßnahmen vorgenommen werden können. Für die uns hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten haftet der Kunde, sollte anderweitig kein Ersatz erreicht werden können.
Eine Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, daß der Kunde uns entsprechend dem verhältnismäßigen Brutto-Lieferungswert Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- bzw. Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung entstehenden Waren gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.
Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden hat dieser seinerseits die Ware bis zur vollständigen Bezahlung nur unter wirksam vereinbartem Eigentumsvorbehalt an seine Abnehmer zu liefern (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt), wobei der vorstehend vereinbarte Kontokorrentvorbehalt für den weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt nicht gilt.
Der Kunde tritt im voraus alle seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware, auch evtl. ihm künftig zustehenden Forderungen, entsprechend dem Brutto-Rechnungswert unserer Lieferungen oder unseres Miteigentumsanteils an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung unserer eigenen mit fremder Ware gilt die Forderungsabtretung nur im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der mitverkauften fremden Ware. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind jedoch verpflichtet, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Sollte der Kunde jedoch in Zahlungsverzug geraten, sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung oder den Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Kunden anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde hat den Erlös aus der Weiterveräußerung unserer Waren jeweils sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind bzw. werden. Bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zur Einziehung der Forderungen gegenüber den Abnehmern des Kunden automatisch und gehen auf uns über.
Der Kunde ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner auf Verlangen an uns bekanntzugeben sowie zur Mitteilung aller zum Einzug erforderlichen Angaben und zur Aushändigung der dazugehörigen Unterlagen, insbesondere Geschäftsbücher.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere noch nicht bezahlte Ware zurückzunehmen. Der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der Verwertungskosten anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, daß die Verwertung unangemessen hohe Kosten verursacht hat; die entsprechende Differenz ist vom Kunden sodann nicht zu tragen.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Bei Exportgeschäften in Ländern, in denen der vorstehend genannte Eigentumsvorbehalt nicht rechtswirksam ist, behalten wir uns vor, das Eigentumsrecht nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften des Empfangslandes zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, hierbei soweit erforderlich unverzüglich mitzuwirken.

8. Gewährleistung:
Offensichtliche Mängel sind unbeschadet der Regelung in Ziffer 4 dieser AGB - uns unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen, wobei nach Weiterverarbeitungsbeginn kein Rügerecht mehr besteht. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach deren Feststellung zu rügen. Unterläßt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt und abgenommen. Für Kunden, die Kaufleute i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) sind, gilt ergänzend § 377 HGB. Für Rückgriffansprüche, die ihren Ursprung in einem Verbrauchsgüterkauf haben, gelten vorrangig die §§ 478, 479 BGB.
Nach Erhalt der Mängelanzeige ist uns die Ware auf unsere Anforderung hin zur Überprüfung zuzuleiten, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist oder wir nicht schriftlich einer anderen Vorgehensweise zustimmen. Bei unbegründeter Mängelanzeige trägt der Kunde die Kosten für den uns durch die Überprüfung entstandenen Aufwand.
Bei begründeter Beanstandung steht dem Kunden nach unserer Wahl ein Anspruch auf zweimalige kostenfreie Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist von bis zu zwei Monaten nicht zum Erfolg, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Wir können die Beseitigung von Mängeln oder die Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine fälligen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Die Geltendmachung der Mängeleinrede und entsprechende Leistungsverweigerungs-/Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, gerechnet ab Ablieferung der Ware.
Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigen eines Mangels entstanden ist.

9. Schadensersatz:
Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware oder der Inanspruchnahme unserer sonstigen Leistungen entstehen, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. (Schadens-) Ersatzansprüche des Kunden gegenüber uns, die auf Vertragsstrafansprüche der Abnehmer unseres Kunden zurückgehen, sind für uns in keinem Fall vorhersehbar und vertragstypisch in vorstehendem Sinn. In jedem Fall sind wir berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Für Sachschäden haften wir bis zu einer Höchstgrenze von 1 Mio EUR, für Personenschäden bis zu 2 Mio EUR, für Vermögensschäden bis 100.000 EUR.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und beschränkungen gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigen eines Mangels entstanden ist.

10. Datenschutzrechtliche Hinweise:
Wir weisen darauf hin, daß wir Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten, wozu der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht das einheitliche UN-Kaufrecht.
Erfüllungsort ist Kirchheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist. Dies soll unabhängig von der Kaufmannseigenschaft auch dann gelten, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder unsere Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Stand: 6/2005